Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende

Mehr als zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben der Uni. Auch wenn das oft Nebenjobs sind – wenn das Einkommen plötzlich wegfällt geht es hier ganz schnell um die Existenz und die Frage wer es sich eigentlich leisten kann weiter zu studieren. An unsere Nachbarschaftshilfe haben sich Studierende gewendet die genau vor diesem Problem jetzt stehen. Vor dem als „Nothilfe“ gelobten Kreditprogramm von  Bildungsministerin Anja Kaliczek mussten wir hier allerdings auch warnen: Dieser Kredit ist nur im ersten Jahr zinslos. Ab dem zweiten Jahr fallen recht hohe Zinsen an – so wird er schnell zur Schuldenfalle! Deswegen haben wir hier noch einige mögliche weitere finanzielle (Sofor)hilfen für Studierende mit Fokus auf Tübingen zusammengestellt.
Außerdem wichtig: Wenn euer Lohn wegfällt, zum Beispiel weil die Kneipe in der ihr gekellnert habt gerade zu hat: Ihr habt ein Recht darauf weiter bezahlt zu werden! Auch wenn ihr nur einen Minijob hattet, auch wenn ihr stundenweise bezahlt wurdet, auch wenn ihr keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hattet!
Ebenso möchten wir nochmals auf die DGB-Hochschulgruppe Tübingens verweisen, die arbeitsrechtliche Fragen von Studierenden beantworten kann. 

Trotzdem gilt: wer es sich finanziell nicht leisten kann, in diesen Zeiten zu studieren, muss sich verschulden, um weitermachen zu können!

Im Folgenden dokumentieren wir eine Auswahl an möglichen finanziellen (Sofort)hilfen für Studierende in und um Tübingen. Diese Liste ist natürlich nicht vollständig; wenn ihr noch weitere Vorschläge habt, lasst es uns wissen!


1. Wohngeld
- Mindesteinkommen (außer BaföG) ist nötig!
- wenn kein Anspruch auf BaföG besteht (wegen Altersgrenze z.B.)
- eigener Haushalt (auch möglich: finanzielle Unabhängigkeit von Eltern; verheiratet; abgeschlossene Ausbildung; frühere Berufstätigkeit)
- Antrag auch möglich, wenn man ALG I bezieht
- ca. 190 € bei 2-Personen-Haushalt
- keine Altersgrenze
→ im Zweifelsfall beantragen! – bei Gemeinde/Stadtverwaltung


2. Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

- nur bei Urlaubssemester + bei extremen Härtefällen (Corona i.d.R. keiner)
- Für alle Studierende mit Kind oder Pflegeaufgaben ist das eine ganz gute Möglichkeit. An der Uni Tübingen kann man für Kindererziehung oder Pflege ein Urlaubssemester nehmen und trotzdem Scheine machen!
→ beim Jobcenter beantragen


3. Nothilfefonds des Landes
- zinslos 
- 450 € für April + 450 € für Mai – 900 € gesamt
- bis 400 €: Tilgung bis 24 Monate danach
- ab 400 €: Tilgung bis 36 Monate danach
- Rückzahlungsbeginn 12 Monate nach Auszahlung
- wahrscheinlich keine Altersgrenze
→beim StuWe beantragen


4. Darlehen des StuWe - 2 Möglichkeiten
1. einmalig 400 €
- ohne Bürgschaft
- muss nach 12 Monaten getilgt sein
2. 400 – 1200 €
- mit Bürgschaft:
    - dürfen weder Studierende noch Eheleute sein
    - max. 65 Jahre alt
    - deutsche Staatsangehörige
    - regelmäßiges Einkommen: mind. 1.145 € netto
- muss nach 24 Monaten getilgt sein
- Achtung: Semesterstand scheint wichtig („erfolgreicher Studienabschluss lässt sich erwarten“)
→beim StuWe beantragen


5. Überbrückungskredit des Bundes (Karliczek-Darlehen)
- bis zu 650 € monatlich
- Zinssatz 0 % bis 31.03.21 – danach ca. 4–5 %
- Altersgrenze 44 Jahre
- Meldung an deutscher Adresse nötig
- ausländische Studis können ab 01.06. beantragen
→ Antrag online


6. Hildegardis-Verein
- fördert nur Frauen mit christlichem Glauben
- Förderung bis zu 3.000 Euro
7. Bürgerstiftung Tübingen
- unbürokratische Soforthilfe
- "[...] jedem Einzelfall vorbehalten, nach unserer eigenen Einschätzung der Hilfsbedürftigkeit eine finanzielle Unterstützung zu gewähren."
- "[...] ausschließlich Privatpersonen unterstützen können, die uns ihre Bedürftigkeit nachweisen."
- Anmeldung über Email: hilfe@buergerstiftung-tuebingen.de


8. Notprogramme der Uni Tübingen für Familien/Alleinerziehende
- "Das Rektorat der Universität Tübingen hat auf Antrag des Familienbüros die Ausschreibung eines „Corona-Notprogramm Familie“ zur Unterstützung von Familien an der Universität beschlossen.
Das Programm hat zwei Förderlinien. Zum einen gewährt die Universität Tübingen auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für eine private Kinderbetreuung - „Notprogramm Babysitter“, solange die Regelbetreuung ausfällt. Zum anderen können Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, zur Unterstützung ihrer Arbeit Hilfskraftmittel beantragen - „Notprogramm Hilfskraftmittel“."
→ Richtlinien und Antrag 


9. Überbrückungshilfe für Studierende (!! NEU !!)
- Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation. Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden. Nur sofern die Antragsberechtigung weiterhin gegeben ist, ist eine neue Bewerbung in einem und für einen neuen Monat zulässig.
Online: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start