Online-Veranstaltung "Deine Rechte als Hilfskraft an der Uni"

Im folgenden dokumentieren wir eine Einladung von der DGB-Hochschulgruppe zur arbeitsrechtlichen Situation von Hilfskräften an der Universität.


"Liebe Kolleg*innen, liebe Studierende,

studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind an der Universität heutzutage nicht mehr wegzudenken. Dabei zählen sie finanztechnisch noch nicht einmal als Personal, sondern sind Teil der Sachmittel. Auch einen Tarifvertrag für Hilfskräfte gibt es deutschlandweit nur in Berlin, in allen anderen Bundesländern gelten nur die gesetzlichen Mindeststandards.

Aber was ist genau ist dort eigentlich geregelt? Welche Tätigkeiten sind für Hilfskräfte überhaupt zulässig? Haben sie Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Müssen sie ihre Stunden nachholen, wenn sie krank waren?

Diese und andere Fragen sind Thema der Online-Veranstaltung "Deine Rechte als Hilfskraft", zu der wir am Mittwoch, den 29.7.2020 ab 18 Uhr zur Online-Veranstaltung einladen.

Mit Marco Unger von der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Baden-Württemberg steht uns ein ausgewiesener Kenner der Materie als Referent zur Seite; im Anschluss an Marco Ungers Vortrag besteht Gelegenheit zu Fragen und Diskussion.

Voranmeldung mit Link zur Veranstaltung unter:
hochschulgruppe.tuebingen@gew-bw.de "